.

Kirchengesetz
zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung
und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven

Vom 23. November 2022

(GVM 2022 Nr. 20 S. 28)

####

§ 1

#

§ 2

Der Vereinbarungstext wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird das durch sie geschaffene Recht für die Bremische Evangelische Kirche verbindlich.
#

§ 3

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrem § 10 Absatz 2 Satz 23# in Kraft tritt, ist in „Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen“ bekannt zu geben.
( 3 ) Dieses Kirchengesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung nach ihrem § 10 Absatz 34# außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist in „Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen“ bekannt zu geben.
( 4 ) Das Kirchengesetz zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven vom 9. Februar 1977 (GVM 1977 Nr. 1 Z. 3) tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 16./21./23. Dezember 1976 nach § 10 Absatz 4 Satz 35# der Vereinbarung vom 13. Oktober/ 5. Dezember/ 13. Dezember 20226# dauerhaft außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist in „Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen“ bekannt zu geben.

#
1 ↑ nach Beschluss des Zustimmungsgesetzes unterzeichnet
#
2 ↑ Nr. 3.140.
#
3 ↑ Nr. 3.140.
#
4 ↑ Nr. 3.140.
#
5 ↑ Nr. 3.140.
#
6 ↑ nach Beschluss des Zustimmungsgesetzes unterzeichnet