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Kirchengesetz zum Vertrag der Freien Hansestadt Bremen mit den Evangelischen Kirchen in Bremen
Vom 28. November 2001
####§ 1
(1)Dem am 31.10.2001 unterzeichneten Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-reformierten Kirche1# und dem dazugehörigen Schlussprotokoll2# wird zugestimmt.
(2)Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Kirchengesetz bekannt gemacht.
#§ 2
(1)Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
(2)Der Tag, an dem der Vertrag samt Schlussprotokoll nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
(3)Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wird das durch ihn geschaffene Recht für die Bremische Evangelische Kirche bindend.