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Kirchengesetz zum Vertrag der Freien Hansestadt Bremen mit den Evangelischen Kirchen in Bremen
Vom 28. November 2001
####§ 1
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1
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Dem am 31.10.2001 unterzeichneten Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-reformierten Kirche1# und dem dazugehörigen Schlussprotokoll2# wird zugestimmt.
(
2
)
Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Kirchengesetz bekannt gemacht.
#§ 2
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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2
)
Der Tag, an dem der Vertrag samt Schlussprotokoll nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
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3
)
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wird das durch ihn geschaffene Recht für die Bremische Evangelische Kirche bindend.