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Kirchengesetz zum Vertrag der Freien Hansestadt Bremen mit den Evangelischen Kirchen in Bremen

Vom 28. November 2001

(GVM 2002 Nr. 1 S. 21)

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§ 1

( 2 ) Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Kirchengesetz bekannt gemacht.
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§ 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag samt Schlussprotokoll nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
( 3 ) Mit dem Inkrafttreten des Vertrages wird das durch ihn geschaffene Recht für die Bremische Evangelische Kirche bindend.

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1 ↑ Nr. 1.300.
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2 ↑ Nr. 1.300.