.Kirchengesetz
Kirchengesetz
über die Zustimmung zum Kirchengesetz
über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der
Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie
(Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz – ARGG-EKD)
Vom 21. Mai 2014
####Artikel 1
Dem Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz – ARGG-EKD1#) vom 13. November 2013 (ABl. EKD 2013, S. 420) wird zugestimmt.
#Artikel 2
Das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im Dienst der Bremischen Evangelischen Kirche und ihrer Gemeinden wird in Anlehnung an das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz (ARGG-EKD) in einem Kirchengesetz der Bremischen Evangelischen Kirche2# geregelt.
#Artikel 3
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
(
2
)
Das Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz – ARGG-EKD3#) tritt in der Bremischen Evangelischen Kirche mit dem vom Rat der EKD durch Verordnung bestimmten Tag in Kraft4#.