.Richtlinien für die Verleihung der
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Richtlinien für die Verleihung der
Ehejubiläums-Gedenkmünze
Vom 17. August 1951
(GVM 1951 Nr. 3 Z. 2)
Änderungen
Lfd. Nr. | Datum | Fundstelle |
1 | 11. Dezember 1969 | GVM 1970 Nr. 1 Z. 16 |
Aus gegebener Veranlassung werden nachstehende Bestimmungen über die Verleihung der Ehejubiläums-Gedenkmünze noch einmal in neuer Fassung bekannt gegeben:
- Die Ehejubiläums-Gedenkmünze wird christlich getrauten Ehepaaren, die durch ihre Lebensführung und kirchliche Haltung würdig erscheinen und für ihren Goldenen Hochzeitstag den Segen der Kirche begehren, verliehen.
- Die Verleihung erfolgt auf Antrag des zuständigen Pfarrers. Vor der Antragstellung sind die kirchliche Trauung und die Würdigkeit des Ehepaares zu prüfen.
- Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Goldenen Hochzeit einzureichen.
- Die Ehejubiläums-Gedenkmünze ist durch den zuständigen Pfarrer zusammen mit einem vom Präsidenten des Kirchenausschusses unterzeichneten Widmungsblatt der Bremischen Evangelischen Kirche zu überreichen.
- Statt der Ehejubiläums-Gedenkmünze kann ein von dem Kirchenausschuss für diesen Zweck bestimmtes Buch mit einem von dem Präsidenten des Kirchenausschusses unterzeichneten Widmungsblatt der Bremischen Evangelischen Kirche überreicht werden.
- Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch zur Diamantenen und zur Eisernen Hochzeit ein Buch mit einem Widmungsblatt zum Geschenk gemacht werden.