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Richtlinien für die Verleihung der
Ehejubiläums-Gedenkmünze

Vom 17. August 1951

(GVM 1951 Nr. 3 Z. 2)

Änderungen
Lfd. Nr.
Datum
Fundstelle
1
11. Dezember 1969
GVM 1970 Nr. 1 Z. 16



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Aus gegebener Veranlassung werden nachstehende Bestimmungen über die Verleihung der Ehejubiläums-Gedenkmünze noch einmal in neuer Fassung bekannt gegeben:
  1. Die Ehejubiläums-Gedenkmünze wird christlich getrauten Ehepaaren, die durch ihre Lebensführung und kirchliche Haltung würdig erscheinen und für ihren Goldenen Hochzeitstag den Segen der Kirche begehren, verliehen.
  2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des zuständigen Pfarrers. Vor der Antragstellung sind die kirchliche Trauung und die Würdigkeit des Ehepaares zu prüfen.
  3. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Goldenen Hochzeit einzureichen.
  4. Die Ehejubiläums-Gedenkmünze ist durch den zuständigen Pfarrer zusammen mit einem vom Präsidenten des Kirchenausschusses unterzeichneten Widmungsblatt der Bremischen Evangelischen Kirche zu überreichen.
  5. Statt der Ehejubiläums-Gedenkmünze kann ein von dem Kirchenausschuss für diesen Zweck bestimmtes Buch mit einem von dem Präsidenten des Kirchenausschusses unterzeichneten Widmungsblatt der Bremischen Evangelischen Kirche überreicht werden.
  6. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch zur Diamantenen und zur Eisernen Hochzeit ein Buch mit einem Widmungsblatt zum Geschenk gemacht werden.