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Beitritt der Bremischen Evangelischen Kirche
zur Union Evangelischer Kirchen

(GVM 2002 Nr. 3 S. 40)

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Der Kirchentag ermächtigt den Kirchenausschuss auf der Basis des Vertrages über die Bildung einer Union Evangelischer Kirchen in der EKD1# und der Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD2#, die die Vollkonferenz der Arnoldshainer Konferenz in ihrer Sitzung am 6. März 2002 im Wortlaut festgestellt hat, den Beitritt der Bremischen Evangelischen Kirche zu dieser Union rechtsverbindlich zu erklären. Die Mitglieder der BEK in der Vollkonferenz der UEK werden vom Kirchentag gewählt.

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1 ↑ Nr. 1.510.
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2 ↑ Nr. 1.500.