.Beitritt der Bremischen Evangelischen Kirche
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Beitritt der Bremischen Evangelischen Kirche
zur Union Evangelischer Kirchen
# 1 Der Kirchentag ermächtigt den Kirchenausschuss auf der Basis des Vertrages über die Bildung einer Union Evangelischer Kirchen in der EKD1# und der Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD2#, die die Vollkonferenz der Arnoldshainer Konferenz in ihrer Sitzung am 6. März 2002 im Wortlaut festgestellt hat, den Beitritt der Bremischen Evangelischen Kirche zu dieser Union rechtsverbindlich zu erklären. 2 Die Mitglieder der BEK in der Vollkonferenz der UEK werden vom Kirchentag gewählt.